Allgemeine Geschäfts- und Auftrags­bedingungen

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen „Die Crossedialisten”, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Gloede oder einem Prokuristen (im Weiteren: „Der Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber Anwendung. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Auftraggeber und Auftragserteilung

Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h., er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung vom Auftraggeber ausdrücklich darauf hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.

3. Schutzrechte Dritter

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Bilder oder Logos verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte Dritter dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt der Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Verstoßen die verwendeten Werke, Bilder oder Logos gegen gesetzliche Vorschriften oder verletzen sie Rechte Dritter, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer in solchen Fällen von Ansprüchen Dritter auf Verlangen freizustellen. Der Inhalt der Werbemittel und anderer Produktionen, dort getätigte Aussagen, Behauptungen und Garantieerklärungen liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

4. Vergütung

Nur schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind verbindlich. Abweichungen hiervon sind nur aufgrund einer schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Beauftragungstag gültigen Stundenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Kommt eine vom Auftragnehmer ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte und freigegebene Konzeption aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers dadurch unberührt.

5. Zahlungsbestimmungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Bar, per Scheck oder durch Überweisung in Euro zu erfolgen. Zahlungen durch Wechsel werden nicht akzeptiert. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto von 2 % abgezogen werden. Bei Zahlungen ab dem 15. Tag nach Rechnungsstellung können vom Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem gültigen Basissatz zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 40,00 berechnet werden (§288 BGB vom 29.07.2014). Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die unwiderrufliche, tatsächliche, nicht rückholbare Valutastellung auf dem Konto des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggeber in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50% bei Vertragsannahme durch den Auftraggeber als Vorschuss auf die Kosten zu berechnen.

Lieferungen an neue Kunden sowie Endverbraucher werden nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse ausgeführt.

6. Liefer- und Versandbestimmungen

Lieferungen gelten ab Haus Krefeld, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer ergebenden Ansprüche ist Krefeld. Die Verpackungs- und Versandart erfolgt nach Ermessen des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Lieferfristen sind tür den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn sie dem Auftraggebers schriftlich bestätigt wurden. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe (z. B. Druckereien, Post oder Kurierdienste) entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, mit Ausnahme eines Auswahlverschuldens.

7. Mängelrügen

Der Auftraggeber hat bei Ablieferung des Werkes eine unverzügliche Prüfpflicht und hat Mängelrügen unverzüglich schriftlich geltend zu machen, Dies gilt auch für Erfü!lungsgehilfen oder Dritte, deren sich der Auftraggeber bedient. Im Hinblick auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, eine solche Nacherfüllung ist für den Auftragnehmer unzumutbar oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Schadensersatzanspruche gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln richten sich nach Ziffer. 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Haftung

Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Bei überlassenem und zurückgebliebenem Text- und Bildmaterial des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nach den vorstehenden Regeln nur in Höhe des Materialwerts. Anspruch auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Auftragnehmers. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.

9. Berechnung von Entwürfen, Layouts und Grundkonzeptionen

Soweit im Rahmen der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Erteilung eines Auftrags auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers Konzeptionsentwürfe, Entwürfe oder ähnliche Leistungen erbracht werden, sind diese vom Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Rechnungstellung zum Selbstkostenpreis zu vergüten. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Auftragserteilung erfolgt. An vorgenannten vorläufigen Entwürfen, Mustern und ähnlichem (Grundkonzeptionen) erwirbt der Auftraggeber keinerlei Nutzungs- oder andere Rechte.

10. Freigaben und Abnahmen

Das Werk ist vor der endgültigen Produktion vom Auftraggeber oder von Dritten, zu denen auf Weisung des Auftraggebers das Werk direkt übersandt wird, auf jegliche Fehler in jedem Fall zu überprüfen und schriftlich oder mündlich freizugeben. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Für die Rechtschreibung ist jeweils die aktuelle Ausgabe des Duden maßgeblich. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler wird insoweit keine Haftung übernommen. Erfolgt die Versendung der Produktion auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers ohne vorherige Freigabe an vom Auftraggeber benannte Dritte (z. B. zwecks direkter Medienschaltung) und kommt der Auftraggeber insofern seiner Verpflichtung zur Freigabe nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Überprüft der Auftraggeber das Werk nicht, so haftet der Auftragnehmer nur für grobe Abweichungen vom erteilten Auftrag. Soweit Arbeiten auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers für diesen vorgenommen werden, gelten diese Arbeiten als vom Auftraggeber durchgeführt und der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.

11. Nutzungsrechte und Informationspflicht

Dem Auftraggeber wird nach Maßgabe der Auftragsbestätigung ein einfaches Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Werken eingeräumt, soweit der Auftraggeber die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten erfüllt. Solange der vereinbarte Preis vom Auftraggeber nicht beglichen ist, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber jegliche Nutzung an den Arbeitsergebnissen zu untersagen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Das je nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zu übertragende Nutzungsrecht gilt erst mit vollständiger Bezahlung als übertragen. Ebenso behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung das Recht auf Eigentum am gelieferten Material vor. Ein Bearbeitungsrecht an den Arbeitsergebnissen wird ausdrücklich nicht eingeräumt. Die Einräumung des vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechts ist auf die Dauer von zwei Jahren befristet, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, und beginnt mit vollständiger Bezahlung der Rechnung. Die Einräumung des vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechts gilt ausschließlich für das vereinbarte Medium und dessen Verbreitungsgebiet. Weitere Nutzungen – z. B. in weiteren oder anderen Medien oder die Verwertung über die Dauer der Befristung hinaus – sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Für die zusätzliche Nutzung kann der Auftragnehmer ein angemessenes, zusätzliches und in der Branche übliches Nutzungsentgelt verlangen. Nachdrucke oder zusätzliche Vervielfältigungen – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Schutzrechts sind, sind ohne Genehmigung des Auftragnehmers nicht zulässig. Die dem Auftraggeber zustehenden Nutzungsrechte und deren Ausübung kann der Auftraggeber auch während des Zweijahreszeitraumes nicht auf Dritte übertragen. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten und Dateien, Fotos und Videos, überarbeitete Bilder und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Entwürfe mit seinem Firmenlogo und seinem vollen Namen sowie mit dem Herstellungsdatum zu kennzeichnen und in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

12. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so wird als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

13. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


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